SHERCO Deutschland ENDURO
© ASIMO GmbH 2012 - 2018
Allgemneine Geschäftsbedingungen
(AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma ASIMO GmbH:
§1 Geltungsbereich
1. Diese Bedingungen sind nur zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber
unseren Kunden, die Unternehmer i.S.d. §14 BGB sind, bestimmt. Sie gelten ab
sofort auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen uns und unseren Kunden,
auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.
2. Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen
des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns
unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
3. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden im
Zusammenhang mit den Kaufverträgen (Annahme, Angebot bzw. Bestellung)
getroffen werden, sind in den AGB der ASIMO GmbH und im ASIMO –
Händlervertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Änderungen und
Ergänzungen können nur durch die Geschäftsführung oder durch hierzu von
der Geschäftsführung schriftlich Bevollmächtigte vereinbart werden.
§2 Unsere Angebote
1. Unsere Angebote in unserem aktuellen Katalog, in Prospekten, Anzeigen,
Homepage, E-Mails und ähnlichen Unterlagen sind freibleibend.
2. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie z.B. Katalog oder Prospekte,
sowie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind nur annähernde
Beschreibungen. Optische und technische Änderungen durch den Hersteller
und Druck- bzw. Schreibfehler bleiben vorbehalten. Dies gilt nicht, wenn die
Geschäftsführung eine bestimmte Ausführung verbindlich zugesichert hat.
§3 Vertragsabschluss, Selbstbelieferungsvorbehalt, Kreditwürdigkeit
1. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden
annehmen. Die Annahme erfolgt in der Regel durch die Übersendung der
Auftragsbestätigung an den Kunden (oder durch die Lieferung der Ware oder
durch die Mitteilung der Bereitstellung der Ware an den Kunden).
2. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Wir sind berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines
entsprechenden Einkaufsvertrages unsererseits den Liefergegenstand nicht
erhalten; dies gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorwerfbar ist.
3. Wir werden den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit
des Liefergegenstandes informieren und, wenn er sich vom Vertrag lösen
möchte, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; wir werden dem Kunden im
Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
§4 Preise, Preisveränderungen
Grundsätzlich gelten die am Tag der Bestellung gültigen Netto-Preise ohne
Abzug und zuzüglich der am Tag der Lieferung oder Bereitstellung der Ware
gültige Mehrwertsteuer. Erhöhen sich bis zum Tag der Lieferung Material- oder
Lohnkosten, so sind wir berechtigt, auf der Grundlage unserer ursprünglichen
Preiskalkulation die Kostensteigerungen anteilig auf den Preis umzulegen.
Rabatte, Abzüge und sonstige Vergünstigungen sind gesondert zu vereinbaren.
§5 Zahlungsbedingungen
1. Die Lieferung erfolgt gegen Rechnung. Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist
sofort nachdem wir unsere Leistungspflicht erbracht haben, fällig. Ein in der
Rechnung angegebenes Zahlungsziel schiebt die Fälligkeit nicht hinaus.
Für wiederkehrende Zahlungen können wir die Einrichtung eines Dauerauftrags
verlangen.
2. Guthaben aus Gutschriften werden nicht in bar ausbezahlt, sondern mit
Warenlieferungen verrechnet.
3. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Die Zahlung ist erst
erfolgt, wenn der Betrag unserem Konto gutgeschrieben wurde. Etwaige Kosten
aus der Nichteinlösung von nichtgedeckten Schecks trägt der Kunde.
4. Die Aufrechnung mit etwaigen nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen.
§6 Lieferbedingungen
1. Angegebene Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich und bestimmen nur
ungefähr den Zeitpunkt der Lieferung oder Bereitstellung der Ware ab Lager.
Ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Liefertermine begründen nur die
Fälligkeit der Lieferpflicht, soweit nicht ausdrücklich ein Lieferfixtermin
vereinbart wurde. Lieferfixtermine können mündlich nur durch unsere
Geschäftsführer oder durch einen von uns schriftlich Bevollmächtigten erklärt
werden.
2. Die Lieferung oder Bereitstellung der Ware erfolgt ab Firmensitz ASIMO oder
ab Herstellerwerk auf Kosten und Gefahr des Kunden.
3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
4. Sobald sich der Kunde mit einer Zahlung aus dieser oder einer anderen
Lieferung in Verzug befindet, sind wir berechtigt, jede weitere Lieferung oder
Teillieferung zurückzubehalten, bis sämtliche offenen Rechnungen aus der
Geschäftsbeziehung beglichen sind.
§7 Haftung bei Lieferverzögerung
1. Liefer- und Leistungsverzögerungen haben wir auch bei verbindlich
vereinbarten Terminen nicht zu vertreten, wenn diese auf höhere Gewalt und
auf Ereignisse zurückzuführen sind, auf die wir trotz Erfüllung unserer
Sorgfaltspflichten keinen Einfluss nehmen können wie z.B. Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten und
deren Unterlieferanten eintreten, und soweit sie erheblichen Einfluss auf die
Lieferbarkeit der Ware haben. Die Lieferfristen und Liefernachfristen verlängern
sich in diesen Fällen um einen angemessenen Zeitraum. Beginn und Ende
derartiger Hindernisse teilen wir dem Kunden baldmöglichst mit.
2. Haben wir den Lieferverzug zu vertreten, so kann der Kunde aus diesem Grund
nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns erfolglos eine angemessene
Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat. Angemessen ist in der Regel eine Frist von 5
Wochen.
§8 Gefahrübergang bei Versendungskauf
1. Erfolgt die Lieferung durch Versand, so geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden
über, sobald die Ware an den Spediteur ordnungsgemäß verpackt übergeben
wurde. Die gilt auch, wenn wir die Frachtkosten übernommen haben und wenn
wir den Versandweg und Versandmittel ausgewählt haben.
2. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Kunden versichert. Der Kunde ist
verpflichtet uns einen Transportschaden an der Ware unverzüglich nach
Eintreffen, also in der Regel innerhalb von 2 Werktagen unter Darlegung des
Schadenbildes in Textform formlos mitzuteilen.
3. Zeigt der Kunde einen Transportschaden verspätet an, so kann er gegen uns
selbst keine Ansprüche aus dem erlittenen Schaden (z.B. wegen unzureichender
Verpackung) geltend machen, es sei denn, wir haften wegen Vorsatz oder
wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
unbeschränkt. Etwaige Ansprüche gegen den Versicherer bleiben hiervon
unberührt.
4. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so
lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die
Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
§9 Eigentumsvorbehal§Eigentumsvorbehalt
1. Kontokorrent
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen
gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig
entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen
Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn unsere einzelnen oder
sämtlichen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und
der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit jedem Kontoausgleich erlischt auch
der zu diesem Zeitpunkt bestehende Eigentumsvorbehalt.
2. Herausgabe
Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir zur Rücknahme der Ware nach Rücktritt berechtigt, und der Kunde ist
zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Der Kunde hat uns zu diesem
Zweck und zur Sicherstellung der Waren unwiderruflich das Betreten der Räume
zu gestatten, in denen sich die Vorbehaltsware befindet. Bis zur Herausgabe
hat der Kunde die unter unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren
für uns getrennt von anderen Waren zu lagern, als unser Eigentum
(Miteigentum) zu kennzeichnen, sich jeder Verfügung darüber zu enthalten und
uns ein Verzeichnis des Eigentums (Miteigentums) zu übergeben. Wir sind nach
Rücknahme berechtigt die Ware freihändig ohne vorherige Fristsetzung zu
verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware
erfolgt zu dem erzielten Erlös höchstens jedoch zu den vereinbarten
Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere
entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten.
3. Versicherung
Der Kunde ist verpflichtet die Ware gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu
versichern und uns auf Verlangen den Abschluss der Versicherung
nachzuweisen. Alle Ansprüche an den Versicherer aus diesem Vertrage
hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gelten als an uns
abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an.
4. Pfändungen und Eingriffe Dritter
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde mittels
Übersendung eines Pfändungs-Protokolls sowie einer eidesstattlichen
Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes schriftlich zu
benachrichtigen.
5. Weiterveräußerung
Der Kunde ist berechtigt die Ware in ordentlichem Geschäftsgang weiter zu
veräußern unter der Voraussetzung, dass die Forderungen aus dem
Weiterverkauf wie folgt auf uns übergehen:
Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten
ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Käufer oder gegen Dritte
erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach
Verarbeitung weiterverkauft wird. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung
dieser Forderungen ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Wir sind
verpflichtet, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen ist
der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinen Käufern bekanntzugeben und uns
die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seinen Käufer erforderlichen
Auskünfte zu geben sowie die notwendigen Unterlagen auszuhändigen.
6. Freigabe der Sicherheiten
Soweit der realisierbare Wert aller uns zustehenden Sicherungsrechte die Höhe
aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf
Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben;
uns steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten
zu.
§10 Garantie und Mängelhaftung
1. Herstellergarantie
Wir selbst geben keine Garantie auf die von uns an den Kunden gelieferten
Waren. Sofern der Hersteller Garantien einräumt, geben wir diese unverändert
unter den der Ware beigefügten Garantiebedingungen des Herstellers weiter,
ohne hieraus selbst verpflichtet zu sein. Abweichungen für die Garantieübernahme
gelten nur, wenn die schriftlich vereinbart oder von der
Geschäftsführung zugesichert sind. Eventuelle Garantieansprüche sind
demzufolge direkt beim Hersteller bzw. mit unserer Hilfe einzufordern.
2. Gewährleistung
Für die Mängelfreiheit der durch uns verkauften Waren leisten wir je nach
Vertragsware für 1 Monat, 1 Jahr oder 2 Jahre Gewähr ab Übergabe der
Ware. Die Verjährungsfrist beginnt auch zu laufen, wenn der Kunde die Ware
nicht vereinbarungsgemäß abgeholt und sich in Annahmeverzug befindet.
Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich, also in der Regel innerhalb
von 2 Werktagen auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen.
Die Untersuchungspflicht umfasst auch die technische Prüfung der
Funktionsfähigkeit, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Ist dem Kunden die
Prüfung der technischen Funktionsfähigkeit nicht unverzüglich zuzumuten, so
hat er die Prüfung vorzunehmen bevor er die Ware verarbeitet, vermischt, einoder
umbaut.
Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Untersuchung der
Ware durch eine Mitteilung an uns zu rügen. Verdeckte Mängel hat der Kunde
unverzüglich nach Feststellung durch Mitteilung an uns zu rügen. Verspätete
Rügen von offensichtlichen, festgestellten oder ohne Fahrlässigkeit erkennbaren
Mängeln entbinden uns von unserer Gewährleistungspflicht.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware, bei der er einen Mangel geltend
macht, unaufgefordert an uns zurückzusenden. Erfolgt die Rücksendung auf
unser Verlangen, so ist der Rücksendung die Rechnung beizufügen. Ergibt sich
bei einer Rücksendung von Waren, dass die Beanstandung zu Unrecht erfolgt
ist, so sind wir berechtigt, nicht nur die Kosten für den Versand, sondern auch
eine angemessene Vergütung für die Prüfung der Ware zu berechnen.
Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht, nach unserer Wahl, die
Mängel zu beseitigen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten.
Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde uns die erforderliche Zeit und
Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder
Muster davon zur Verfügung zu stellen, andernfalls entfällt die Gewährleistung.
Erklären wir, dass wir Ersatz liefern wollen, so ist vorher die mangelhafte Sache
zurückzugewähren. Durch etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß
vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten an der Ware wird
die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
Der Kunde hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des
Kaufpreises zu verlangen, wenn unsere Nacherfüllungsversuche zweimal
erfolglos blieben, oder wir die Nacherfüllung rechtswidrig verweigern. Im Falle
des Rücktritts können wir vom Käufer Nutzungsentschädigung nach §§ 346,
347 BGB verlangen.
Bei ungerechtfertigten Mängelrügen wird der Kunde unsere entstandenen
Aufwendungen ersetzen.
§11 Haftung
1. In Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem
Produkthaftungsgesetz, sowie wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen oder
Vertreter vorsätzlich eine Pflicht verletzt haben, haften wir unbeschränkt nach
den gesetzlichen Bestimmungen.
2. In allen anderen Fällen beschränkt sich unsere Haftung auf den
vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Soweit uns, unseren
Erfüllungsgehilfen oder Vertretern nur leicht fahrlässige Pflichtverletzung
vorwerfbar ist, haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für
den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
3. Die Haftung für Schäden durch die Ware an anderen Rechtsgütern des Kunden,
z.B. Schäden an anderen Sachen oder Aufwendungsersatzansprüche sind ganz
ausgeschlossen, es sei denn, es gilt Satz 1 oder es ist uns, unseren
Erfüllungsgehilfen oder Vertretern grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar.
4. Im Falle einer Inanspruchnahme aus Mängelhaftung nach § 10 (2) oder wegen
einer Pflichtverletzung nach den vorstehenden Regelungen in diesem Abschnitt,
ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen.
5. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§12 Datenschutz
Im Zuge der Geschäftstätigkeit bedienen wir uns einer EDV-Anlage. Wir
Speichern und verarbeiten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des
Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, die vom Kunden zur Verfügung gestellten
Daten, sowie diejenigen Kundendaten, die allgemein zugänglich sind.
§13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
1. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt unser
Firmensitz in 73275 Ohmden als Erfüllungsort und Gerichtsstand bei allen sich
aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten als vereinbart, Wir sind
berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
2. Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem deutschen
Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
ASIMO GmbH
Carl-Scheufelen-Strasse 23
Geschäftsführer:
73275 Ohmden
Christian und Ferdinand Evesque